Bei Neupflanzungen sind die Grenzabstände für Bäume und Sträucher zu den Nachbarn einzuhalten. So wird gewährleistet, die Nachbarn in der Nutzung ihres eigenen Grundstücks nicht zu sehr zu beeinträchtigen.

Wichtiger Hinweis:

Die Rechtsberatung ist Angehörigen der rechtsberatenden Berufe vorbehalten. Wir dürfen und können keine Rechtsberatung geben. Daher alle Angaben ohne Gewähr!
Das Nachbarrecht obliegt der Länderhoheit und das macht eine Übersicht über die geforderten Grenzabstände komplizierter.
Fast jedes Bundesland hat eigene, jeweils unterschiedliche, teils sehr detaillierte Grenzabstände vorgeschrieben.

Der Rückschnitt von Hecken auf die vorgeschriebene Höhe verjährt nicht. Ansonsten beträgt die Verjährungsfrist für Widersprüche gegen zu geringe Abstände bei 5 Jahren, ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme.

Hier finden Sie auch Bäume für den Hausgarten mit Informationen über ihre Wuchseigenschaften.

Mindestabstände dürfen selbstverständlich unterschritten werden, wenn sich die Nachbarn (am besten schriftlich) darauf einigen. In kleinen Reihenhausgärten ist z.B. eine gemeinsame Hecke auf der Grenze durchaus sinnvoll.

Bestimmungen der Bundesländer über Grenzabstände von Gehölzen

Genzabstände in Sachsen-Anhalt

Die Genzabstände in Sachsen-Anhalt sieht das Nachbarrecht bei Neupflanzungen wie folgt vor:

Gehölze
bis zu  1,5m Höhe, Grenzabstand mindestens 0,50 m
bis zu  3,00m Höhe, Grenzabstand mindestens 1,00 m
bis zu  5,00m Höhe, Grenzabstand mindestens 1,25 m
bis zu  15m Höhe. Grenzabstand mindestens 3,00 m
über  15m Höhe. Grenzabstand mindestens 6,00 m
Hecken

Soweit sich die Nachbarn nicht auf einen geringeren Grenzabstand einigen (z.B. Gemeinsame Pflanzung auf die Grenze), gelten obige Grenzabstände. Das heißt: bei einer Hecke, die Sichtschutz bis 2m Höhe bieten soll, ist 1m Abstand zum Nachbargrundstück einzuhalten.

Grenzabstände in Sachsen

Auch in Sachsen sind die Bestimmungen für Mindestabstände von Gehölzen zum Nachbargrundstück übersichtlich geregelt:

Innerhalb geschlossener Ortschaften:

Pflanzenhöhe bis 2,00m: Grenzabstand mindestens 0,50 m

Pflanzenhöhe über 2,00m: Grenzabstand mindestens 2,00 m

Außerhalb geschlossener Ortschaften:

Mindestens 1,00 m Grenzabstand, unabhängig von der Pflanzenhöhe

Bei benachbarten landwirtschaftlich genutzten Grundstücken:

Pflanzenhöhe bis 2,00m: Grenzabstand mindestens 0,75 m

Pflanzenhöhe über 2,00m: Grenzabstand mindestens 3,00 m

Diese erhöhten Grenzabstände sind abhängig vom tatsächlichen Schattenwurf.

Grenzabstände in Brandenburg

Das Land Brandenburg macht es überschaubar:

Bäume, Sträucher und Hecken bis 2,00 m Höhe müssen zum Nachbargrundstück einen Mindestabstand von 0,5 m einhalten. Gemessen wird von der Mitte des Stammes bis zur Grenzlinie.

Bei Wuchshöhen über 2,00 m  Mindesabstand zur Grundstücksgrenze mind. 2,00 m

Es gibt keine gesetzlichen Abstandsvorschriften für Bepflanzungen, die längs einer öffentlichen Straße gehalten werden.

Hamburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern

In Hamburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern gibt es kein Nachbarschaftsrecht, das die Grenzabstände von Bäumen , Sträuchern und Hecken regelt. Hier greift das BGB und die jeweilige Baumschutzverordnung, die allerdings auch keine klaren Mindestabstände vorsehen.

Kein Nachbarrecht heißt nicht, dass alles erlaubt ist. Allerdings wird es schwieriger. Es obliegt dem Grundstückseigentümer, Pflanzabstände einzuhalten, die den Nachbarn nicht unzumutbar beeinträchtigen.

Alle Angaben ohne Gewähr

Umfangreiche Bestimmungen – Wählen Sie Ihr Bundesland aus:

BayernBaden-WürttembergBerlinHessenNiedersachsen
Nordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSaarlandSchleswig-HolsteinThüringen

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Fragen und Kommentare zu "Grenzabstände für Bäume und Sträucher"

  1. Detlev Heiduschka sagt:

    Welchen Abstand zur Grundstücksgrenze
    Sind einzuhalten beim Pflanzen von Tanne bzw Fichte. Sie werden sehr hoch. Die Frage betrifft brandenburg
    MfG D.Heiduschka

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