Hinsichtlich der Mindest-Pflanzabstände zum Nachbarn trifft das Nachbarrecht Nordrhein-Westfalen in den §§ 41-48 ausführliche Regelungen.

Mit Bäumen außerhalb des Waldes, mit Sträuchern und Rebstöcken sind gemäß § 41 NachbG Nordrhein-Westfalen von den Nachbargrundstücken folgende Abstände einzuhalten:

Bäume

außer den Obstgehölzen, und zwar

  • stark wachsenden Bäumen, insbesondere der Rotbuche und sämtlichen Arten der Linde, der Platane, der Rosskastanie, der Eiche und der Pappel: 4,00 Meter,
  •     allen übrigen Bäumen: 2,00 Meter,

Ziersträucher

und zwar

  •  stark wachsenden Ziersträuchern, insbesondere dem Feldahorn, dem Flieder, dem Goldglöckchen, der Haselnuss, den Pfeifensträuchern(falscher Jasmin): 1,00 Meter,
  • allen übrigen Ziersträuchern: 0,50 Meter,

Obstgehölze

und zwar

  • Kernobstbäumen, soweit sie auf stark wachsender Unterlage veredelt sind, sowie Süßkirschbäumen, Walnussbäumen und Esskastanienbäumen: 2,00 Meter,
  • Kernobstbäumen, soweit sie aufmittelstark wachsender Unterlage veredelt sind, sowie Steinobstbäumen, ausgenommen die Süßkirschbäume:1,50 Meter,
  • Kernobstbäumen, soweit sie aufschwach wachsender Unterlage veredelt sind: 1,00 Meter,
  • Brombeersträuchern: 1,00 Meter,
  • allen übrigen Beerenobststräuchern: 0,50 Meter,

Rebstöcke

und zwar in geschlossenen Rebanlagen, deren Gesamthöhe 1,80 Meter übersteigt: 1,50 Meter
in allen übrigen geschlossenen Rebanlagen: 0,75 Meter
in einzelnen Rebstöcken: 0,50 Meter

Die Aufzählung der stark wachsenden Bäume und Ziersträucher ist nur beispielhaft und nicht abschließend. Die Frage, welche anderen Bäume oder Ziersträucher ebenfalls zu den stark wachsenden zählen, ist eine botanische Frage. Notfalls muss hier sachverständiger Rat eingeholt werden unter Berücksichtigung des jeweiligen Standortes des Baumes oder Strauches. Es ist Sache der Gerichte, im Streitfall Bäume und Ziersträucher jeweils sachgerecht nach den individuellen Gegebenheiten einzuordnen.

Beerensträucher

Für Zier- und Beerensträucher ist außerdem bestimmt, dass sie in ihrer Höhe das Dreifache ihres Abstandes zum Nachbargrundstück nicht überschreiten dürfen. Strauchtriebe, die an einen geringeren als der Hälfte des vorgeschriebenen Abstandes aus der Erde treten, sind zu entfernen. Ein Fliederbusch, der einen Abstand von 1 Meter hält, darf daher nicht höher als 3 Meter werden. Ein Beerenstrauch, der einen Abstand von 0,50 Meter von der Grenze gepflanzt ist, darf nicht höher als 1,50 Meter werden. Die genannten Abstände werden von der Mitte des Baumstammes oder des Strauches waagerecht und rechtwinklig zur Grenze gemessen und zwar an der Stelle, an der der Baum oder der Strauch aus dem Boden austritt.

Hecken

Hecken von über 2 Meter Höhe müssen einen Grenzabstand von mindestens 1 Meter und Hecken bis zu 2 Meter Höhe einen Abstand von 0,50 Meter einhalten. Der Abstand wird hier nicht von der Mitte des Stammes, sondern von der dem Nachbarn zugekehrten Seitenfläche der Hecke ausgemessen. Die spätere Seitenausdehnung der Anpflanzung ist daher beim Setzen zu berücksichtigen. Eine bestimmte Höhenbegrenzung schreibt das NachbG Nordrhein-Westfalen nicht vor. Im Streitfall entscheiden die Gerichte unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, ob die über 2 Meter Höhe hinausgehende Anpflanzung noch den Charakter einer Hecke erfüllt.

Zu beachten ist aber, dass die Abstandsregeln nicht gelten, wenn die Hecke als Einfriedung auf die Grundstücksgrenze gesetzt worden ist. Sie gelten ferner nicht für Anpflanzungen, die hinter einer geschlossenen Einfriedung vorgenommen werden und diese nicht überragen; als geschlossen gilt eine Einfriedung, deren Bauteile breiter sind als die Zwischenräume. Die verringerten Grenzabstände für Hecken werden Eigentümer im Übrigen nur dann in Anspruch nehmen können, wenn sie die Anpflanzung auch als Hecke halten. In Reihe stehende Bäume und Sträucher, die nicht beschnitten werden, können nicht als Hecken angesehen werden. Mit ihnen ist der für Bäume bzw. Sträucher vorgesehene Abstand einzuhalten.

Jeder Nachbar kann vom anderen verlangen, dass Anpflanzungen, die die erforderlichen Abstände nicht einhalten, zu beseitigen oder zu versetzen bzw. Hecken zurückzuschneiden sind. Insoweit ist jedoch die Verjährungsfrist des § 47 NachbG Nordrhein-Westfalen zu berücksichtigen (siehe dazu unten).

ohne Gewähr.

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Fragen und Kommentare zu "Grenzabstände in Nordrhein-Westfalen"

  1. Schanz sagt:

    Sehr geehrter Herr Löwer,
    wie weit muss Feigebaum von der Grenze zum Nachbarn gepflanzt werden ?
    Danke im Voraus.

    • Das kann ich nicht verbindlich beantworten, da ich kein Rechtsanwalt bin. Ich habe nur die geltenden Bestimmungen zusammengetragen. Ich würde die Feige als schwach wachsendes Obstgehölz einordnen und mind. 1,5 Meter Abstand einhalten. Ohne Gewähr!

  2. Winfried Schmal sagt:

    Sehr geehrter Herr Löwer,
    Folgendes Problem:
    Meine Frau und ich sind in einen neuen Wohnkomplex eingezogen. In ihm befinden sich 10 Eigentumswohnungen.
    Wir wohnen im 1.Stock mit Balkon, unter uns befindet sich die gleiche Wohnung aber mit einem ca.35qm großen Garten.
    Dort hat nun der Eigentümer eine schon 3 Meter hohe Plantane gepflanzt, ca. 3 Meter Abstand von unserem Balkon
    In ein 2-3 Jahren wird dieser Baum unsere ganze Aussicht vom Balkon blockieren. Was kann mann dagegen tun ?
    Viele Dank vorab.
    Mit freundlichen Grüßen
    Winfried Schmal

    • Aus fachlicher Sicht ist das Unsinn. Vielleicht soll die Platane als Kopfbaum erzogen werden. Auch das wäre eine ungeschickte Wahl. Rechtlichen Rat kann ich nicht geben. Dafür gibt es Anwälte, oder Sie platzieren die Frage mal in einem Rechtforum.

  3. Aelyette sagt:

    Hallo,

    unser Nachbar hat auf seinem Grundstück eine Buchenhecke als Sichtschutz bzw. Einfriedung gepflanzt. Jetzt soll ich die Hecke auf unserer Seite des Grundstücks schneiden obwohl die Hecke auf seiner Seite und nicht auf der Grenze gepflanzt wurde. Die Hecke wurde schon angelegt bevor unser Haus gebaut wurde.
    Wer muss nun die Hecke auf unserer Seite pflegen?

    Danke und Gruß

  4. Tobias sagt:

    Wie weit muss Bambus von der Grenze zum Nachbarn gepflanzt werden?

    • Das kommt auf die Art an. Grundsätzlich gelten die gleichen Regeln wie für andere Gehölze. Aber Achtung: Manche Arten brauchen eine Rhizomsperre. Wenn sie das Nachbargrundstück “verseuchen”, kann das teuer werden.

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