Die Abstände zur Nachbargrenze sind in Niedersachsen bei Baum- und Strauchpflanzungen in § 50 sehr Übersichtlich geregelt:

(1) Mit Bäumen und Sträuchern sind je nach ihrer Höhe mindestens folgende Abstände von den Nachbargrundstücken einzuhalten:

bis zu 1,2 m Höhe 0,25 m
bis zu 2 m Höhe 0,50 m
bis zu 3 m Höhe 0,75 m
bis zu 5 m Höhe 1,25 m
bis zu 15 m Höhe 3,00 m
über 15 m Höhe 8,00 m.

(2) Die in Absatz 1 bestimmten Abstände gelten auch für lebende Hecken, falls die Hecke nicht gemäß § 30 auf die Grenze gepflanzt wird. Sie gelten auch für ohne menschliches Zutun gewachsene Pflanzen.

(3) Im Falle des § 31 ist der Abstand so zu bemessen, daß vor den Pflanzen ein Streifen von 0,6 m freibleibt.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für die Nutzungsberechtigten von Teilflächen eines Grundstücks in ihrem Verhältnis zueinander.

ohne Gewähr.

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Fragen und Kommentare zu "Grenzabstände in Niedersachsen"

  1. Gisela Gust sagt:

    Hallo,
    gibt es in Niedersachsen eine Verordnung über eine max. Höhe von Bäumen auf Privatgrundstücken, Grenzabstand 8 m = höher als 15 m und darüber hinaus?
    Wie ist es auf einem unbebauten Privatgrundstück mit der Baumhöhe, wenn ein Teil innerhalb des Bebauungsplanes liegt und ein weiterer Teil im Außenbereich, also außerhalb des Bebauunsplanes.

  2. Familie S. sagt:

    Hallo. Wir haben ein Grundstück mit Haus und Baum 2006 gekauft. Der Baum (Ahorn) wurde 1989 beim bau des Hauses gepflanzt (jetzt 35 Jahre alt). Leider steht er nur einen Meter von unsere Grundstücksgrenze entfernt aber zum Nachbargrundstück 4 Meter da ein Fußweg zwischen den beiden Grundstücken verläuft. Der Nachbar der erst 2012 dort gebaut hat, möchte nun das der Baum weg kommt. Oder auf 15 mtr. gekürzt wird. Kann er das jetzt noch verlangen?

  3. Familie K. sagt:

    Hallo. Wir haben 2017 ein Haus gekauft. Dieses steht auf einem Grundstück, was vorher sehr groß war und dann geteilt wurde. Auf unserer Seite steht ein Haselnuss, der Stand vorher schon da. Jedenfalls wurde genau da das Grundstück geteil, und Nachbars Zaun geht direkt an der Haselnuss lang. Dieser Nachbar verlangt jetzt, dass wir den Haselnuss raus reißen. Was wir aber nicht möchten, da wir uns damit Beet, Gehweg und Hecke kaputt machen würden. Vor zwei Jahren war dieses in rede, den Baum raus zu machen,weil wir eh am machen waren. Der Vater vom Nachbar meinte wir sollten das lieber lassen, da wir ja alles kaputt machen würden, wahrscheinlich auch nachbars Grundstück. Beide Parteien waren damit einverstanden. Jetzt sollen wir den Baum entfernen, weil der am Zaun, der erst dieses Jahr gesetzt wurde, dran ist und somit keine Zaunpflege Betrieben werden kann. Wir reden max. Von 50 cm Zaunlänge. Was können wir machen. LG

    • Als juristischer Laie denke ich, dass der Nachbar keinen Anspruch auf Entfernung hat, weil der Baum vor der Teilung bereits existierte und im Übrigen eine Vereinbarung besteht, dass der Baum stehen bleiben kann. Eine verbindliche Rechtsberatung kann und darf nur ein Rechtsanwalt geben.

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