Wie weit müssen Bäume und Sträucher im Saarland vom Nachbargrundstück entfernt sein? Das Nachbarschaftsrecht sieht mindestens folgende Grenzabstände im Saarland vor:

Bäume und Sträucher

  • 6 m bei Aufforstungen
  • 4 m bei sehr stark wachsenden Bäumen wie Berghorn, Walnuss-Sämling, Sommerlinde, Pappel, Platane, Rosskastanie, Eiche, Kiefer, Douglasie, Fichte, Zeder und ähnlichen Bäumen
  • 2 m bei stark wachsenden Bäumen wie Scheinzypresse, Lebensbaum (Thuja), Hainbuche, Vogelbeere, Birke, Kirsche, veredelter Walnuss sowie bei Apfel- und Birnenhochstamm
  • 1,5 m bei Obstbäumen auf schwach wachsenden Unterlagen sowie bei Zwetschgen, Mirabellen und kleineren Zierbäumen
  • 1,0 m bei stark wachsenden Sträuchern wie Haselnuss, Flieder, Forsythie, Brombeere sowie Weihnachtsbaumkulturen bis 2 m Höhe
  • 0,5 m bei allen übrigen Sträuchern

Hecken

Für regelmäßig geschnitten Hecken gelten besondere Bestimmungen, sofern sie die Höhe von 3 m nicht überschreiten:

  • 0,75 m Abstand bei Hecken über 1,5 m Höhe
  • 0,5 m Abstand bei Hecken bis 1,5 m Höhe
  • 0,25 m Abstand bei Hecken bis 1 m Höhe

Diese Abstände sollten Sie bei der Neupflanzung von Bäumen und Sträuchern einhalten. Gemessen wir der Abstand von der Mitte der Pflanze bis zur Grenze und zwar in Höhe der Erdoberfläche. Das gilt auch in schiefem Gelände oder wenn der Baum schräg wächst.

Die Abstände müssen jedoch nicht in jedem Fall eingehalten werden. Mit dem Einverständnis der Nachbarn können sie unterschritten werden. Baumpflanzungen zur Straße wären z.B. ohne das Verständnis der Anlieger oft nicht möglich. Diese Abstände gelten auch nicht, wenn Bäume z.B. in einem Bebauungsplan festgelegt sind oder zur Ufersicherung von Gewässern gepflanzt werden.

Ein Anspruch auf Beseitigung der Pflanzen besteht nur 5 Jahre nach der Pflanzung. Bei Besitzerwechsel und bei Änderung der Grenze gelten die oben genannten Abstände nicht. Die bestehenden Bäume genießen Bestandsschutz.

Ohne Gewähr.

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Fragen und Kommentare zu "Grenzabstände in Saarland"

  1. Thomas Cavelius sagt:

    Hallo,

    welchen Abstand muss man bei Spalierbäumen (Stammhöhe 2 m) einhalten?
    z.B. Amberbaum oder Hainbuch

    vg
    Thomas Cavelius

  2. Otto sagt:

    Wie ist der Grenzabstand eines Hochbeetes oder Komposts einerseits von der bebauten (Garage) und andererseits von der unbebauten Grundstücksgrenze im Saarland geregelt?
    Üblicherweise sind das 50 cm. Eine verbindliche Regelung habe ich leider nicht gefunden.

  3. Ronald sagt:

    Hallo,
    wir haben einen Bambusstrauch welcher über 20 Jahre alt ist. Mit der Zeit ist der Strauch bis an die Grundstücksgrenze gewachen was für unseren Nachbarn nie ein Problem war. Auch steht zwischen den Grenzen ein Zaun ( 1,80m Höhe) so dass auch nicht über unsere Grenze hängt. Jetzt will der Nachbar nach über 20 Jahren dass wir den Abstand zur Grenze einhalten sollen. Darf er das und wie weit wäre dieser Abstand?

  4. Doris Meyer sagt:

    Hallo!

    Unser Nachbar hatte vor Jahren eine Zypressenhecke gepflanzt und diese ist jetzt so hoch dass meine MAma nicht mal mehr vom Balkon sieht bis an die Hecke knapp 2m. Die Zypressen sind gut 4m hoch. Muss der NAchbar sie stutzen, man kann leider nicht mit ihm reden. Also gehts nur über Gesezt oder Anwalt. LEIDER.

    Liebe Grüße
    Doris Meyer

    • Mehr, als auf der Seite steht, kann ich Ihnen auch nicht sagen. In Ihrem Fall muss eine regelmäßig geschnittene Hecke bis drei Meter Höhe 75cm Abstand haben. Wie das mit Gewohnheitsrecht ist und bei Hecken über drei Meter Höhe, kann Ihnen ein Anwalt sagen. Vielleicht kann man sich ja darauf einigen, die Hecke auf 2,5 m zu kürzen – und dann aber nicht mehr höher als drei Meter wachsen zu lassen.
      Viel Erfolg dabei!

  5. Anja Backes sagt:

    Darf mein Nachbar sein Holz 2m hoch und 1m lang direkt an die Grenze setzen?

  6. Frau Nagel sagt:

    Guten Tag,
    Wir haben vor zwei Jahren unser Haus gekauft . Auf dem Nachbargrundstück steht eine sehr große Tanne ca. 2 Meter von unserem Grundstück entfernt.
    Dieser Baum nadelt furchtbar, sodass die Tannennadeln überall liegen , sogar bis auf unsere Terrasse. Es ist uns auch nicht möglich etwas zu Pflanzen da alles durch die Nadeln kaputt geht. Auch gehen unsere Steinplatte in der Einfahrt durch die Wurzeln der Tanne kaputt. Ebenfalls sind die Autos immer voller Nadeln und Harz . Der Nachbar weigert sich etwas dagegen zu tun . Gibt es die Möglichkeit dagegen vorzugehen?

    • Rechtlichen Rat kann ich Ihnen leider nicht geben. Ich vermute, dass es schwer wird, eine Fällung zu erzwingen, weil die Vorbesitzer den Baum offensichtlich geduldet haben. Sie müssten eine unzumutbare Beeinträchtigung nachweisen und das ist, wie Sie es beschreiben, nicht einfach. Jedenfalls ist das Harzen, Laub- oder Nadelfall und Beschattung meines Wissens hinzunehmen. Im Zweifel fragen Sie einen Fachanwalt für Nachbarrecht.

  7. Nico Schmitz sagt:

    Guten Tag
    Meiner Nachbarin ihre Efeu Hecke wächst über die Grenze auf unser Grundstück sie hat sich auch schon in unserem Gartenhaus die Ziegeln hochgedrückt wo es mittlerweile rein regnet… Was kann ich dagegen tun… Den diese weigert sich sie zurück zu schneiden

  8. Ralf Sandor sagt:

    Hallo Herr Löwer; wir haben vor 2 Jahren in einem 5 parteien Neubau eine Wohnung Parterre erworben. Der lichte Abstand von unserer Terrasse zu den beiden NachbarnGrundstück beträgt 4 Meter. Diese Grenze wird von einem von uns aufgestellten 1.25 hohen Zaun wie auch unmittelbar an der Grenze sitzenden Thuja Hecke und Haselnusssträuchen der Nachbarn definiert.
    Meine Frage nun: diese Thuja und Haselnusssträuche fallen ja unter den Begriff “Altbestand”, aber sollten diese dann nicht wenigsten auf Höhe gem dem Gesetz geschnitten werden, oder?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    • Hallo Herr Sandor,
      ich könnte Ihnen nur meine laienhafte Sichtweise erläutern. Das hilft niemandem. Ich denke, sie brauchen eine verbindliche Rechtsberatung. Sorry!

  9. Michael Petersheim sagt:

    Hallo,

    ich wohne in einer Gemeinde im Saarland. Mein bebautes Grundstück ist mit Ausnahme der Frontseite seit ca. 35 Jahren mit Thujas, ca. 2 m hoch, umfriedet. Diese haben einen Abstand zur Nachbarschaftsgrenze von ca. 60 cm. Auf einer Seite zu einem meiner Nachbarn musste ich die Thujas wegen Beschädigung entfernen.
    Meine Frage:
    Ich möchte die Thujas auf dieser Seite neu aufforsten. Besteht für diese Neuaufforstung, die lediglich ein Drittel der gesamten Hecke ausmacht, Bestandschutz oder muss ich eine neue Abstandsgrenze einhalten ?

    • Hallo,
      ich darf keine Rechtsberatung geben. Aber nach meinem Verständnis gelten 75 cm Abstand für die Thujahecke. Einen Bestandsschutz kann ich mir hier nicht vorstellen. Aber vielleicht hilft es, miteinander zu reden?
      Viel Erfolg!

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