Nachfolgend sind die nachbarrechtlichen Bestimmungen für Gehölze und deren Grenzabstände in Berlin zusammengefasst (ohne Gewähr).  Verbindliche Auskunft finden Sie beim Berliner Informationssystem.

Der Eigentümer und der Nutzungsberechtigte eines Grundstücks haben mit Bäumen und Sträuchern folgende Mindestabstände von den Nachbargrundstücken einzuhalten:

1.mit Bäumen, und zwar
a)mit stark wachsenden Bäumen, insbesondere der Rotbuche, der Linde, der Platane, der Roßkastanie, der Stieleiche, der Pappel, der Weißbirke, der Douglasfichte und dem Walnußbaum ……………3,00 m,
b)mit Bäumen, die nicht unter Buchstabe a oder c fallen ……………1,50 m,
c)mit nicht hochstämmigen Obstbäumen ……………1,00 m,
2.3.mit SträuchernHecken über 2,00 m HöheHecken bis zu 2,00 m Höhe

(gilt nicht für Hecken, die nach § 24 Satz 2 auf der Grenze gepflanzt werden.)

0,50 m.1,00 m,0,50 m,

Ausnahmen von diesen Abstandsvorschriften:

  • 1.Anpflanzungen an den Grenzen zu Flächen für die Land- und Forstwirtschaft, zu öffentlichen Verkehrsflächen, zu öffentlichen Grünflächen und zu Gewässern,
  • 2.Anpflanzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen,
  • 3.Anpflanzungen, die hinter einer geschlossenen Einfriedung vorgenommen werden und diese nicht überragen; als geschlossen gilt auch eine Einfriedung, deren Bauteile breiter sind als die Zwischenräume,
  • 4.Wald.

Hier finden Sie auch Bäume für den Hausgarten mit Informationen über ihre Wuchseigenschaften.

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Fragen und Kommentare zu "Grenzabstände in Berlin"

  1. K Rogoza sagt:

    ´Wie hoch darf ein Apfelbaum sein oder auch erst noch werden, der zum Zeitpunkt der der Pflanzung einen Kronenansatz von 1,20 m hat und die zarten Äste schon über unseren Zaun ragen. Der Abstand zur Grundstücksgrenze beträgt 1,70 m. Alles Bestens wenn das Noch- Bäumchen ein Bonsai wäre. Ich habe leider dazu keinen Hinweis gefunden. Muss der Baum in einer bestimmten Größe gehalten werden? Vielen Dank für ihre Bemühungen, Mit freundlichen Grüßen K, Rogoza

  2. Andreas Küchler sagt:

    Hallo, unsere Hecken und Bäume sind abschnittsweise zwischen 3 und 5 Meter (die Bäume höher als die Hecken) hoch. Diese Hecken und Bäume stehen seit über 30 Jahren an dieser Stelle (zur Erläuterung, meinen Eltern gehört das Haus mit Grundstück – nun ist unser Vater verstorben und unsere Mutter ist leider an Demenz erkrankt. Somit müssen wir uns jetzt um alles kümmern und haben jetzt dieses “Problem” auch noch zu bewältigen. “Neue Nachbarn” (mittlerweile sind sie auch schon über 15 Jahre dort wohnhaft, also auch nicht mehr sooo neu!) haben dort ein Haus gebaut und beschweren sich seit Jahren über die zu hohe Hecke. Einmal jährlich schneiden wir diese zurück, sodass sie nicht überaus größer wird. Ich wollte mich über folgendes erkundigen:
    1. Da der Nachbar ja beim Kauf und Bau seines Hauses bereits unsere Hecken und Bäume gesehen hatte, hätte ihm diese “Beeinträchtigung” (er beschwert sich wg der Schattenbildung auf seinem Grundstück!) doch klar sein müssen – denn – könnten wir uns nicht auf den Bestandsschutz beziehen, da diese Hecken und Bäume weit mehr als 5 Jahre alt sind und bestimmt schon über 30 Jahre dort stehen! Also müssen wir dann, wenn er das so gekauft und bebaut hat, denn unsere bereits bestehenden Bäume und Hecken dadurch anders nach seinen Vorgaben beschneiden!? Sie dienen als Sichtschutz und das soll auch bleiben!
    2. Wie hoch darf eine Hecke sein an einer Grundstücksgrenze!? Der Abstand ist ca. 50cm vom Zaun entfernt. Ich hatte gelesen, bis zu 3 Meter in diesem Fall, hier in Berlin – ist das richtig!?
    3. Wie hoch darf ein Baum sein an einer Grundstücksgrenze!? Muss es dort einen Abstand geben, und wenn ja, wieviel muss dieser betragen!?
    4. Was ist mit unserem Recht, nicht auf sein Grundstück schauen zu wollen bzw. dass er nicht zu uns schauen kann. zählt diese Privatsphäre nicht!?
    6. Die Definition von Hecke und Baum – gibt es dort auch gesetzliche Definitionen, da teilweise aufgrund des jahrelangen Wildwuchses es gerade im Kronenbereich schwer feststellen lässt, um was es sich dort handelt!

    Vielen Dank – es ist leider kompliziert mir diesem Nachbarn!
    Küchler

    • Die Grenzabstände habe ich aus den Länderbestimmungen zum Nachbarrecht zusammengetragen. Zur Rechtsberatung wenden Sie sich besser an einen Anwalt.

  3. M Rook sagt:

    Eine wild gewachsene Eibe steht 50 cm vom Grenzzaun auf dem Nachbargrundstück in Berlin. Sie hat jetzt eine Höhe von 4 Metern erreicht. Kann ich den Nachbarn verpflichten, den Baum zu entfernen, oder ist die Frist dafür abgelaufen? Wann sich die Eibe angesiedelt hat, läßt sich heute nicht mehr feststellen. Angesichts der nun erreichten Höhe dürfte dies aber deutlich mehr als fünf Jahre her sein. Strittig wäre evtl. wann der Baum die Höhe von 2 Metern überschritten hat.

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