Tabula rasa?

Vor Beginn einer Baumaßnahme ist das Baufeld zu räumen. Der Auftrag lautet dann meist: „Den kompletten Bewuchs inklusive aller Bäume entfernen, damit wir freie Bahn haben. Denn wir brauchen den Platz fürs Baumaterial und wollen uns beim Neubau nicht durch vorhandene Bäume einschränken lassen“.

So, da steh ich nun vor dem Kunden und versuche, ihm und dem Architekten (das ist meist schwieriger) den ökologischen und gestalterischen Wert einer gesunden Buche klar zu machen.

Altbäume erhalten

Viele Baugrundstücke weisen einen schönen, alten Baumbestand auf. Große Bäume geben Ihrem Garten Atmosphäre. Manche Exemplare sind deshalb besonders wertvoll.

Es muss also nicht jeder Baum erst mal gefällt werden, um dann mühsam wieder junge Bäume zu pflanzen und intensiv zu pflegen. Vor dem Hausbau sind Überlegungen sinnvoll, einen gesunden Baum zu erhalten und in die künftige Gartenanlage zu integrieren.

Mähen und freischneiden

Baufeld roden

Oft erwartet die Bauherren ein dichtes Gestrüpp von Großsträuchern und Brombeer-Dickicht. Letzteres wird wohl in den meisten Fällen entfernt, wenn es nicht gerade um extrem naturnahe Gärten in Randlage geht. Brombeeren lassen sich mit einem robusten Freischneider mähen.

Danach werden die Sträucher entfernt, die dem Neubau im Wege stehen und auch nicht ins Planungskonzept des Gartens passen. Jetzt haben Sie schon eher einen Überblick, können ausmessen, abstecken und sich mit dem Gelände vertraut machen.

Bäume fällen bzw. roden

Baum fällenErst zum Schluss werden die Bäume gefällt, die dem Haus und der künftigen Gartengestaltung im Wege stehen. Meist ist es sinnvoll, kurze Baumstümpfe von 50-100cm stehen zu lassen, damit sie der Bagger besser packen kann. Die nächste Arbeit ist das Abschieben des Oberbodens und dabei auch der Baumstümpfe. Sehr stark verunkrautete, z.B. mit dichten Brombeeren bewachsene Flächen empfehle ich, lieber ab zu fahren. Eine Verwendung solcher Erde bringt enorm viel Pflegearbeit mit sich, zumindest in den ersten Jahren.

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Fragen und Kommentare zu "Baufeld räumen"

  1. Steffen sagt:

    Hallo Herr Löwer,
    Man hört oft, Bäume fällen, Hecken über den Neuaustrieb hinaus absägen. Usw. Ist das in Rlp überhaupt ohne Zustimmung der Kreisverwaltung legal. Dazu braucht es eigentlich eine behördliche Genehmigung? Dankeschön für Ihre Antwort

    • Hallo Steffen,
      davon habe ich noch nichts gehört. Allerdings gibt es Einschränkungen:
      – Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet Fällungen vom 1.März bis 30. September. Heckenrückschnitte sind auf das unbedingt notwendige zu beschränken. Brüten Vögel in den Hecken, ist der Rückschnitt in privaten Gärten verboten.
      – Gibt es eine Baumschutzsatzung in Ihrer Stadt/Gemeinde? In größeren Städten ist das die Regel, auf dem Land die Ausnahme. Diese Baumschutzsatzung schreibt bei Bäumen ab einem bestimmten Stammdurchmesser (oft 20 cm) meist eine Genehmigung durch die Kommune vor. Also erkundigen Sie sich am besten in Ihrer Gemeindeverwaltung.
      – Die Kreisverwaltung kommt in der Regel nur ins Spiel, wenn dringende Fällungen das Bundesnaturschutzgesetz verletzen würden. Dann kann die untere Naturschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung erteilen.

      Ob einzelne Landkreise Baumschutzsatzungen erlassen haben ist zu prüfen. Davon habe ich jedoch keine Kenntnis.
      Siehe auch https://deingruen.de/baumfallung/

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